Die Regelungen für einen Nachteilsausgleich bzw. für einen Notenschutz sind in der Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf" vom 22.08.2008
verankert.
Anbei finden Sie eine Zusammenfassung vom Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. .
http://www.legasthenie-lvl-bw.de/doc/recht/LRS%20-%20Schule%20Hilfen%20Vorschlaege.pdf
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Möglichkeiten für einen Nachteilsausgleich
Beispiele möglicher Maßnahmen für einen Nachteilsausgleich für legasthene Kinder könnten
sein:
- Abschreibdiktate
- Lückendiktate
- Zeitverlängerung
- Audiodiktate über
Kopfhörer
- Arbeitsblätter mit
einer größeren Schrift (14+)
- Zeilenabstand
1,5
- Weniger
Arbeitsanweisungen auf einer Seite
- Übersichtlichkeit
und genaue Strukturen
- Ein Beispielsatz pro
Grammatikeinheit
- Spezielle Schrift –
Arial bietet sich an, weil p und q und d und b nicht gespiegelt sind
- Mündliche
Tests
- Viele Beispiele und
Eselsbrücken
- Möglichst keine
ähnlichen Wörter im Vokabeltest abfragen- Bsp. to see, sea, to seem, seam etc.
Beispiele möglicher Maßnahmen für einen Nachteilsausgleich für dyskalkule Kinder könnten
sein:
- Aufgabenblätter mit großen und gut leserlichen Buchstaben gestalten
- klare Struktur
- Unterstreichungen bei Textaufgaben
- mehr Zeit für Aufgaben geben, ggf. mit Pausen
- Eventuell Ersatz des Bleistiftes durch Fineliner, zur besseren Differenzierung der Linien
- Zirkel mit Stifthalter
- Bewertung der Genauigkeit anpassen (Toleranzerhöhung)
- größere Maßstäbe bei Geometrieaufgaben
- Hilfsmaterialien zur Verfügung stellen, wie Zahlenstrahl, Rechenklötze, Rechenkette o.ä.…
- Textaufgaben ggf. vorlesen
- Kopfhörer oder Ohrenstöpsel
- weniger mündlich, mehr schriftlich rechnen